Hallo rmb,
Nach der EU-Geldtransferverordnung 2015/847 muss ab 26. Juni 2017 die SEPA Lastschrift mit Adresse des Zahlungspflichtigen eingereicht werrden. Dies gilt im Inland und außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, z.B. Schweiz und Norwegen.
Falls Sie mir Ihre Email Adresse geben, kann ich Ihnen die Aufforderung unserer Bank als PDF senden.
Für das Mitgliedsbeitrag Plugin wäre es von daher sinnvoll, dass die Adresse des Zahlungspflichtigen bei neuen Mitgliedern als Standard mit in die Lastschrift übernommen wird und nicht manuell nochmals ausgefüllt werden muss.
Weiter sollte beim nächsten Update die Möglichkeit bestehen, alle Adressen vorhandener Mitglieder einmalig für das Plugin zu übernehmen.
Wolfgang